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Kostenübernahme

Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem (Stand: Juli 2025)

Privatversicherte Patientinnen (PKV)

Wenn Sie privat krankenversichert sind, kann die Kostenübernahme für eine Liposuktion bei Lipödem im Einzelfall durch Ihre Versicherung erfolgen. Dabei gelten folgende Punkte:

  • Die Liposuktion gilt in vielen Fällen als medizinisch notwendige Maßnahme zur Linderung der Beschwerden.
  • Die Entscheidung über die Kostenübernahme liegt bei Ihrer privaten Krankenversicherung und hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen sowie der ärztlichen Begründung ab.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung mit:

  • einem ausführlichen Arztbrief,
  • einem individuellen Kostenvoranschlag nach GOÄ
  • sowie allen medizinisch relevanten Unterlagen.

Auch wenn Ihre PKV zunächst ablehnt, besteht häufig die Möglichkeit zur erfolgreichen Durchsetzung im Widerspruchsverfahren – wir begleiten Sie gerne dabei. Einige Versicherungen übernehmen die Kosten vollständig, andere verlangen eine anteilige Zuzahlung. Entscheidend ist eine sorgfältige medizinische Dokumentation – hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit PKV-Verfahren.

Hinweis: Beihilfeberechtigte und Zusatzversicherte (z. B. Lehrerinnen, Polizeibeamtinnen) sollten vorab mit ihrer Stelle oder Versicherung Rücksprache halten – auch hier stellen wir alle erforderlichen Unterlagen bereit.

Auch als Selbstzahlerin können Sie die Behandlung bei uns in Anspruch nehmen. Der Preis pro Liposuktion liegt – je nach Ausdehnung, Technik und Aufwand – in der Regel zwischen 4.000 und 8.000 €. In den meisten Fällen sind 1 bis 4 Eingriffe notwendig, abhängig vom individuellen Befund und den anatomischen Gegebenheiten. Wir erstellen für Sie einen individuellen Behandlungs- und Kostenplan im Rahmen des Beratungsgesprächs.

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Seit dem 17. Juli 2025 gilt die Liposuktion bei Lipödem grundsätzlich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die praktische Umsetzung steht jedoch noch am Anfang:

  • Die Behandlung darf aktuell nur in Einrichtungen mit GKV-Zulassung erfolgen.
  • Unsere Klinik ist rein privatärztlich geführt – eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist bei uns daher nicht möglich.
  • Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bieten wir Ihnen die Liposuktion als Selbstzahlerin an, auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bitte beachten Sie: Eine spätere Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel ausgeschlossen. Die GKV übernimmt die Kosten nur bei Behandlung in entsprechend zugelassenen Strukturen.

Ihre Vorteile bei uns:

  • zeitnahe Terminvergabe und individuelle Planung
  • persönliche ärztliche Betreuung durch Professor Dr. Harati und Dr. Lüerßen
  • höchste OP-Standards in unserer spezialisierten Klinik
  • erfahrenes Ärzteteam mit langjähriger Lipödem-Expertise
  • moderne, schonende Techniken
  • ruhiges und diskretes Umfeld

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!

Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zu den nächsten Schritten beraten wir Sie gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular, um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren.